Bitte beachten Sie, dass:

  • der Mieter die dänische Straßenverkehrsordnung respektieren muss.
  • der Vermieter nur Fahrräder in einem guten Zustand vermietet.
  • der Mieter für Schäden am Fahrrad sowie für Abhanden gekommenen Teile am Fahrrad in der Mietperiode Haftet.                                                                Der Mieter auf Verlangen des Vermieters sein Verlust bezahlt.
  • die Vermietung des Fahrrades auf dem Risiko des Mieters liegt und Schäden auf Ihm, Schäden von 3. Person kann dem Vermieter nicht zu Lasten gelegt werden.
  • das Fahrrad zur Vermietungsstelle nicht später als nach Ablauf der Mietperiode zurück geliefert werden muss.
  • falls das Fahrrad während der Mietperiode kaputt geht, ist der Mieter verpflichtet das direkt an den Vermieter zu melden.
  • der Vermieter hat  keine Versicherung für das Fahrrad  und nur die Versicherung des Mieters ist geltend. 
  • Miete Muss bei der Fahrrad Abholung voll bezahlt werden. 
  • bei einem Schlüsselverlust wird der Vermieter  DKK. 150,- berechnen.
  • bei Fahrrad Verlust wird der Vermieter  eine volle Entschädigung dem Mieter berechnen.